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Unterrichtsausfall bei Straßenglätte |
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Wenn es zu plötzlich auftretendem Glatteis oder
Eisregen mit extremer Glättebildung kommt und Straßen und Bürgersteige
nicht mehr rechtzeitig wirksam gestreut werden können, ordnet der
Landkreis einen Unterrichtsausfall für Teile des Landkreises oder für
den gesamten Landkreis Emsland an.
Grundsätzlich bemüht sich die Kreisverwaltung, einen Unterrichtsausfall
bis spätestens 5.30 Uhr anzuordnen und über die Radiosender (NDR I
Niedersachsen, NDR II, NDR IV, Hit-Radio Antenne, Radio ffn) bekannt zu
geben.
Aber auch wenn der Landkreis keinen generellen Unterrichtsausfall
angeordnet hat gilt:
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden
immer die Eltern, ob sie ihre Kind überhaupt in die Schule schicken
wollen.
Kolleginnen und Kollegen, die an diesem Tag wegen des Glatteises nicht
zum Unterricht kommen, müssen die ausgefallenen Stunden nacharbeiten.
Wir bemühen uns, einen Unterrichtsausfall rechtzeitig auf dieser Internetseite bekannt zu geben.
H.-H. Sellere
(Zur Aktualisierung dieser Seite bitte die Schaltfläche
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Landkreis Emsland

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