Schulstiftung im Bistum Osnabrück

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Unterrichtsausfall bei Straßenglätte Drucken E-Mail

Wenn es zu plötzlich auftretendem Glatteis oder Eisregen mit extremer Glättebildung kommt und Straßen und Bürgersteige nicht mehr rechtzeitig w
irksam gestreut werden können, ordnet der Landkreis einen Unterrichtsausfall für Teile des Landkreises oder für den gesamten Landkreis Emsland an.

Grundsätzlich bemüht sich die Kreisverwaltung, einen Unterrichtsausfall bis spätestens 5.30 Uhr anzuordnen und über die Radiosender (NDR I Niedersachsen, NDR II, NDR IV, Hit-Radio Antenne, Radio ffn) bekannt zu geben.

Aber auch wenn der Landkreis keinen generellen Unterrichtsausfall angeordnet hat gilt:

Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden immer die Eltern, ob sie ihre Kind überhaupt in die Schule schicken wollen.

Kolleginnen und Kollegen, die an diesem Tag wegen des Glatteises nicht zum Unterricht kommen, müssen die ausgefallenen Stunden nacharbeiten.

Wir bemühen uns, einen Unterrichtsausfall rechtzeitig auf dieser Internetseite bekannt zu geben.

H.-H. Sellere



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