Betriebspraktikum

Betriebspraktika_100wIn enger Zusammenarbeit mit den Betrieben vor Ort versuchen wir, unseren Schülern schon frühzeitig einen Einblick in die Realität der Arbeitswelt zu vermitteln.

In der Hauptschule beginnen die Betriebspraktika in Klasse 8 mit Beginn des zweiten Halbjahres. In den ersten 14 Tagen machen sich die Schüler mit den Anforderungen und Arbeitsabläufen im Betrieb vertraut. Anschließend arbeiten sie bis zum Ende des Halbjahres einmal wöchentlich ganztägig (Betriebstag) in ihrem gewählten Betrieb.

Das Gleiche geschieht im ersten Halbjahr der Klasse 9 der Hauptschule,  möglichst jedoch in einem anderen Praktikumsbetrieb.

In der Realschule lernen die Schüler Mitte der 9. Klasse in einem zweiwöchigen Blockpraktikum die Arbeitswelt in einem Betrieb ihrer Wahl kennen. Anfang der 10. Klasse findet dann ein zweiwöchiges Praktikum statt, in dem das gewählte Berufsfeld im Mittelpunkt steht.

Die Praktika werden im Wirtschaftsunterricht vor- und nachbereitet. Wir legen Wert darauf, dass die Schüler ihre gemachten Erfahrungen reflektieren. Neben einem allgemeinen Praktikumsbericht schreiben sie in Klasse 10 zu ihrem gewählten Berufsfeld ein Berufsportrait in Form einer Facharbeit.

Je besser der Praktikumsplatz auf den Schüler zugeschnitten ist, umso erfolgreicher kann der Schüler in seinem Praktikumsbetrieb mitarbeiten. Daher unterstützt der Klassenlehrer seine Schüler/Innen intensiv bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz.

Der Klassenlehrer betreut seine Schüler/Innen auch während des Praktikums. Er wird von der Schule für diese Zeit unterrichtlich entlastet. In enger Absprache mit den Verantwortlichen im Betrieb versucht der Klassenlehrer, auftretende Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

Am Ende des Praktikums erhält der Praktikant eine Beurteilung in Form einer Zeugnisnote. Bei der Zensurenfindung werden Kriterien wie berufliche Eignung, Pünktlichkeit, Motivation, Sozialverhalten usw. berücksichtigt. Die Note erscheint natürlich auf dem Zeugnis und am Ende der Schulzeit im Aktivpass (MAP).

Das Betriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung, auf die die arbeitsrechtlichen Vorschriften für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse keine Anwendung finden. Daher wird von den Betrieben auch keine Vergütung gezahlt. Für die Dauer des Praktikums unterliegen unsere Schüler/Innen wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung.

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